Ein Modernisierungsschub für die berufliche Bildung
Im Ausschuss für Bildung und Forschung des Deutschen Bundestages wurden heute weitreichende Modernisierungen für die berufliche Bildung beschlossen. Dazu zählen digitale Verbesserungen ebenso wie ein neues Validierungsverfahren zur formalen Anerkennung beruflich erworbener Qualifikationen. In einem Antrag der Koalitionsfraktionen ist es gelungen, weitere Klarstellungen wie die Einführung einer von den Sozialpartnern gewünschten Altersgrenze und einen digitalen Ausbildungsvertrag einzuführen. Das Gesetz soll am Freitag, den 14.06. in 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.
Jessica Rosenthal MdB, zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion
Anja Reinalter MdB, zuständige Berichterstatterin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Friedhelm Boginski, zuständiger Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion
„Wir machen die berufliche Bildung fit für das 21. Jahrhundert. Mit mehr digitalen Elementen vereinfachen wir rechtssicher den Abschluss und die Durchführung von dualen Ausbildungsgängen. Das entlastet die Auszubildenden und die Betriebe ebenso wie Prüferinnen und Prüfer. Der digitale Ausbildungsvertrag wird ab sofort zum Standard werden. Außerdem erweitern wir das Berufsbildungsgesetz um die digitale Lernmittelfreiheit. Ein echter Fortschritt für Auszubildende. Der Digitalisierungsteil des Gesetzes stellt Rechtssicherheit beim Mobilen Ausbilden her und greift damit eine Empfehlung des Hauptausschusses des BiBB auf.
Nach den erfolgreichen Pilotprojekten Valikom und Valikom-Transfer machen wir nun ernst und schaffen eine bundesweite Rechtsgrundlage für die Anerkennung informell und non-formal erworbener beruflicher Qualifikationen. Wir wollen, dass diejenigen die sich im Beruf auf den Weg machen neue Kompetenzen zu erwerben, eine faire Chance auf Anerkennung erhalten, die weiteren beruflichen Aufstieg ermöglicht. Das Gesetz ebnet den Weg für Geringqualifizierte hin zu einer Fachkraft und leistet damit einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel. Besonders wichtig für die Arbeitnehmenden ist die Möglichkeit mit der Validierung die Zugangsberechtigung zu qualifizierter Arbeit und Weiterbildungswege zu bekommen. Gleichzeitig nehmen wir als Koalition die Hinweise der Sozialpartner zur Sicherung der dualen Ausbildung ernst. Deswegen werden wir eine Altersgrenze von 25 Jahren für die Validierungsverfahren einführen.“